Wie wird eine Rechenschwäche / Dyskalkulie diagnostiziert?

Beim Erlernen der Mathematik baut jeder Schritt auf bestimmten gedanklichen Voraussetzungen auf. Die entscheidende Frage bei der Rechenschwäche-Diagnostik ist: Hat ein Kind diese Voraussetzungen gemäß seinem Alter entwickelt, so dass es neue Lerninhalte begreifen und verinnerlichen kann? Um dies entscheiden zu können, muss genau untersucht werden, was wir die „Lernausgangslange“ des Kindes nennen – seine aktuellen Fertigkeiten, Vorstellungen und Begriffe, kurz: der Entwicklungsstand des kindlichen Denkens im Hinblick auf Mathematik. Richtungweisend für die Lernentwicklung eines Kindes ist also weniger, wie viele Fehler es macht, als das den Fehlern zugrunde liegende Verständnis.

Eine vom LZR durchgeführte diagnostische Sitzung beinhaltet:

  • Ein ausführliches, gezieltes Gespräch mit dem Kind über seine Herangehensweise an mathematische Aufgabenstellungen
  • Die qualitativ-mathematische Analyse seiner Fehler und Rechenwege
  • Die teilnehmende Beobachtung des kindlichen Verhaltens
  • Die Auswertung eines Fragebogens, des Gesprächs mit den Eltern sowie schulischer und anderer Unterlagen (z. B. Klassenarbeiten, ärztliche Berichte)

In einem persönlichen Beratungsgespräch mit den Eltern (je nach Alter auch mit den Getesteten selbst) wird anschließend der Befund erläutert und darüber informiert, ob lerntherapeutische Maßnahmen erforderlich sind und welche. Abschließend erhalten die Eltern ein schriftliches Gutachten, das den Befund nachvollziehbar dokumentiert und erläutert. Das Gutachten dient auch als Argumentationshilfe für Gespräche mit der Schule oder dem zuständigen Amt, wenn es um die Erstattung von Therapiekosten geht.

Diagnostikverfahren

Das im LZR angewandte diagnostische Verfahren ist von uns in Zusammenarbeit mit anderen führenden Rechenschwäche-Therapieinstituten entwickelt worden. Es unterscheidet sich deutlich von den gängigen fachärztlichen oder psychologischen Testverfahren zum Nachweis einer Rechenschwäche. Der Vorteil unserer – vor allem an der Fehlerqualität interessierten – Diagnostik liegt darin, dass sie den Ausgangspunkt des gestörten Mathematikverständnisses ausfindig macht und eine zuverlässige Grundlage für die Therapieplanung bietet. Sie zeichnet also den Weg vor, den eine Förderung gehen muss, um das Kind wieder an die Mathematik heranzuführen.

Die fachärztliche Diagnostik dagegen beruht hauptsächlich auf den Ergebnissen mehrerer standardisierter Tests – wenigstens eines Intelligenztests und eines Rechentests. Ob eine Rechenschwäche attestiert wird (medizinisch meist „Rechenstörung“ genannt), hängt davon ab, wie groß die Abweichung der gemessenen Rechenleistung von der gemessenen Intelligenz ist. Kinder, deren Rechenleistung nicht weit genug unterhalb ihrer allgemeinen Intelligenzleistung liegt, gelten per Definition als nicht rechenschwach.
Dieses Verfahren hat mehrere Nachteile. Zum einen lässt es kaum Rückschlüsse auf die fehlerhaften Denkprozesses eines Kindes und die nötigen lerntherapeutischen Schritte zu. Zum anderen kann es passieren, dass Kinder nicht als rechenschwach anerkannt werden, obwohl sie die Mathematik von Grund auf falsch verstehen und altersgemäße Lerninhalte nicht richtig verarbeiten können. Dennoch muss diese Form der Diagnostik in den meisten Fällen durchlaufen werden, wenn Eltern sich um eine Übernahme der Therapiekosten bemühen. Weitergehende Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne (>> Kontakt)

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